Redaktion: BT Rechtsanwälte
Veröffentlicht am 14.09.2026 · Aktualisiert am 14.09.2026
Zuerst den Zugang festhalten
Eine Kündigung wirft viele Fragen auf. Bevor über Abfindung oder Zeugnis gesprochen wird, sollte der Zugang des Schreibens dokumentiert werden. Bewahren Sie den Umschlag auf und notieren Sie den tatsächlichen Ablauf. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Besondere Fälle müssen gesondert geprüft werden.
Die wichtigsten Unterlagen zusammenstellen
Hilfreich sind Arbeitsvertrag, Ergänzungen, Kündigungsschreiben und gegebenenfalls Abmahnungen. Notieren Sie Beschäftigungsbeginn, Tätigkeit und durchschnittliche Vergütung. Angaben zur Betriebsgröße und zu möglichen besonderen Schutzrechten können ebenfalls relevant sein. Fehlende Unterlagen sollten eine erste Kontaktaufnahme nicht verhindern.
Nicht nur auf die Abfindung schauen
Ein Kündigungsschutzverfahren führt nicht automatisch zu einer Abfindung. Zunächst geht es um die Frage, ob das Arbeitsverhältnis wirksam beendet wurde. Eine mögliche Einigung sollte auch Beendigungsdatum, Freistellung, Urlaub, variable Vergütung und Zeugnis berücksichtigen. Sozialrechtliche Folgen können hinzukommen.
Fristen und Verhandlungen abstimmen
Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ersetzen die rechtzeitige Sicherung von Rechten nicht. Auch eine Anfrage bei einer Kanzlei wahrt für sich genommen keine Klagefrist. Teilen Sie die Dringlichkeit deshalb bereits bei der Kontaktaufnahme mit. Die weitere Bearbeitung und eine mögliche Mandatsübernahme werden ausdrücklich abgestimmt.
Eine übersichtliche Akte anlegen
Bewahren Sie das Kündigungsschreiben vollständig auf und notieren Sie, wann und wie es zugegangen ist. Legen Sie Arbeitsvertrag, Nachträge, aktuelle Abrechnungen und relevante frühere Schreiben dazu. Ein Foto kann für eine erste Information hilfreich sein, ersetzt aber nicht in jeder Situation das Original. Benennen Sie auch Besonderheiten wie eine laufende Elternzeit oder eine bekannte Schwerbehinderung, damit ihre rechtliche Bedeutung geprüft werden kann.
Ihre Ziele vor dem Gespräch sortieren
Möchten Sie weiterbeschäftigt werden oder einen geordneten Austritt verhandeln? Gibt es offene Vergütung, Resturlaub oder ein benötigtes Zeugnis? Eine verständliche Prioritätenliste erleichtert die Beratung. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber hält eine gesetzliche Klagefrist nicht automatisch an. Auch bei einem angebotenen Aufhebungsvertrag müssen die verschiedenen Dokumente zusammen betrachtet werden.
Weitere Informationen: Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag prüfen und Ausschlussfrist. Bei einem bereits zugegangenen Schreiben nennen Sie das Datum sofort bei der Kontaktaufnahme.
Allgemeine Information. Keine individuelle Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung sind Sachverhalt, Unterlagen und aktueller Verfahrensstand maßgeblich.
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