DAS BT RECHTSLEXIKON
Ein klarer Blick auf rechtliche Begriffe.
Von Abmahnung bis Zahlungsunfähigkeit: verständliche Erklärungen, rechtliche Einordnung und weiterführende Informationen.
88 Begriffe
Steuerrecht und Buchhaltung
Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfung wird häufig als Bezeichnung für eine steuerliche Außenprüfung verwendet. Zulässigkeit und Umfang richten sich nach gesetzlichen Vorgaben und der konkreten Prüfungsanordnung. Diese sollte insbesondere auf betroffene Zeiträume und…
Begriff nachlesenInsolvenzrecht
Betriebsübergang in der Insolvenz
Beim Betriebsübergang in der Insolvenz geht ein Unternehmen oder Teilbetrieb auf einen Erwerber über. Arbeitsverhältnisse, Rechte und Pflichten können dabei ganz oder teilweise mit übergehen. Diese Konstellation ist arbeitsrechtlich und haftungsrechtlich…
Begriff nachlesenZivilrecht
Beweislast
Die Beweislast betrifft die Frage, zu wessen Nachteil es geht, wenn eine entscheidungserhebliche Tatsache nicht festgestellt werden kann. Wer einen Anspruch behauptet, sollte deshalb nicht nur dessen rechtliche Bezeichnung kennen, sondern auch die…
Begriff nachlesenInsolvenzrecht
Cashflow-Planung in der Krise
Eine detaillierte Cashflow-Planung ist in der Unternehmenskrise unverzichtbar. Sie zeigt, wann welche Mittel zufließen und welche Zahlungen zwingend geleistet werden müssen. Auf dieser Basis lässt sich erkennen, ob kurzfristig Zahlungsunfähigkeit droht und…
Begriff nachlesenInsolvenzrecht
Corporate Restructuring im Insolvenzverfahren
Corporate Restructuring im Insolvenzverfahren nutzt bewusst die Instrumente der Insolvenzordnung, um ein Unternehmen umfassend neu aufzustellen. Schulden werden angepasst, Gesellschaftsstrukturen geordnet und operative Einheiten gestrafft. Im Mittelpunkt…
Begriff nachlesenInsolvenzrecht
D&O-Haftung in der Unternehmenskrise
Die D&O-Haftung betrifft die persönliche Verantwortung von Geschäftsführern und Vorständen. In der Krise müssen Organe die Liquidität eng überwachen, Insolvenztatbestände prüfen und bei Eintritt der Insolvenzreife unverzüglich handeln. Unterlassen sie dies,…
Begriff nachlesenInsolvenzrecht
Deckungsanfechtung
Die Deckungsanfechtung ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, Zahlungen an Gläubiger rückgängig zu machen, die kurz vor dem Insolvenzantrag geleistet wurden. War der Schuldner bereits zahlungsunfähig und wusste der Gläubiger davon, ist die Anfechtungsgefahr…
Begriff nachlesenInsolvenzrecht
Eigenverwaltung nach der Insolvenzordnung
In der Eigenverwaltung bleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis bei der Geschäftsleitung, während ein Sachwalter die Gläubigerinteressen überwacht. Das Verfahren nutzt die Erfahrung des Managements und ermöglicht schnelle Entscheidungen innerhalb eines…
Begriff nachlesenSteuerrecht
Einspruch gegen Steuerbescheid
Ein Einspruch ermöglicht unter gesetzlichen Voraussetzungen die Überprüfung eines Steuerbescheids durch die Finanzverwaltung. Regelmäßig gilt eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe. Er stoppt die Zahlungspflicht grundsätzlich nicht automatisch; eine…
Begriff nachlesenErbrecht
Erbengemeinschaft
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass steht ihnen gemeinschaftlich zu; der rechnerische Erbteil ordnet nicht automatisch einen bestimmten Gegenstand zu. Verwaltung, Nutzung und Verteilung müssen nach den gesetzlichen Regeln und möglichen…
Begriff nachlesenErbrecht
Erbschein
Der Erbschein ist ein gerichtliches Zeugnis über das Erbrecht und gegebenenfalls die Größe des Erbteils. Er dient dem Nachweis gegenüber Dritten. Ob er für eine bestimmte Handlung tatsächlich benötigt wird oder ein anderer geeigneter Nachweis ausreicht, ist…
Begriff nachlesenInsolvenzrecht
Eröffnungsbeschluss im Insolvenzverfahren
Mit dem Eröffnungsbeschluss stellt das Insolvenzgericht fest, dass die Voraussetzungen für das Verfahren vorliegen und ein Insolvenzverwalter bestellt wird. Ab diesem Zeitpunkt gelten die insolvenzrechtlichen Regeln vollständig; Einzelzwangsvollstreckungen…
Begriff nachlesenAlle Rechtsbegriffe von A bis Z
DER ERSTE SCHRITT BEGINNT MIT EINEM GESPRÄCH
Was auch ansteht.
Sprechen wir darüber.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Gemeinsam klären wir, wie wir Sie unterstützen können.
Kontakt aufnehmen 0202 69867611
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