DAS BT RECHTSLEXIKON
Ein klarer Blick auf rechtliche Begriffe.
Von Abmahnung bis Zahlungsunfähigkeit: verständliche Erklärungen, rechtliche Einordnung und weiterführende Informationen.
88 Begriffe
Verkehrsrecht
Fahrverbot
Ein Fahrverbot untersagt für einen bestimmten Zeitraum das Führen von Kraftfahrzeugen. Es ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Rechtsgrundlage, Dauer und mögliche Handlungsschritte hängen vom konkreten Bescheid oder Urteil ab.
Begriff nachlesenInsolvenzrecht
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Gläubiger müssen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, um am Verfahren teilzunehmen. Die Anmeldung erfolgt mit Formular, Belegen und einer rechtlichen Einordnung, etwa ob es sich um eine einfache oder nachrangige Forderung handelt.
Begriff nachlesenInsolvenzrecht
Fortführungsprognose im Insolvenzrecht
Die Fortführungsprognose bewertet, ob ein Unternehmen im Prognosezeitraum voraussichtlich fortgeführt werden kann. Sie ist entscheidend für die Beurteilung der Überschuldung und damit für die Frage, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss.
Begriff nachlesenArbeitsrecht
Freistellung
Bei einer Freistellung wird die Pflicht zur Arbeitsleistung für einen bestimmten Zeitraum aufgehoben oder ausgesetzt. Das bedeutet nicht automatisch, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist. Ob Vergütung fortgezahlt wird, eine Rückkehr verlangt werden kann…
Begriff nachlesenInsolvenzrecht
Geschäftsführerhaftung in der Insolvenzreife
Sobald ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, befindet es sich in der Insolvenzreife. Der Geschäftsführer muss dann ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag stellen. Zahlt er trotzdem weiter „normal“ Rechnungen, drohen persönliche…
Begriff nachlesenHandels- und Gesellschaftsrecht
Gesellschafterbeschluss
Mit einem Gesellschafterbeschluss werden Angelegenheiten der Gesellschaft im vorgesehenen Verfahren entschieden. Welche Mehrheiten, Formen und Zuständigkeiten gelten, richtet sich nach Rechtsform, Gesetz und Gesellschaftsvertrag. Nicht jede wichtige…
Begriff nachlesenHandels- und Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag beschreibt wesentliche Grundlagen einer Gesellschaft. Abhängig von der Rechtsform betrifft er etwa Zweck, Beteiligungen, Organisation und Entscheidungsverfahren. Gesetzliche Mindestanforderungen und Formvorschriften unterscheiden…
Begriff nachlesenInsolvenzrecht
Gläubigerausschuss
Der Gläubigerausschuss ist ein Gremium, das den Insolvenzverwalter überwacht und bei wichtigen Entscheidungen mitwirkt. Ihm gehören Vertreter verschiedener Gläubigergruppen an, etwa Banken, Lieferanten oder Arbeitnehmer.
Begriff nachlesenInsolvenzrecht
Haftung des Insolvenzverwalters
Der Insolvenzverwalter haftet, wenn er seine Pflichten verletzt und dadurch der Masse oder einzelnen Beteiligten ein Schaden entsteht. Beispiele sind verspätete Verwertung von Vermögenswerten, Missachtung von Sicherungsrechten oder das Weiterführen eines…
Begriff nachlesenInsolvenzrecht
Haftungsfallen für Gesellschafter
Auch Gesellschafter sind vor Haftungsrisiken nicht geschützt. In der Krise können unzulässige Ausschüttungen, überhöhte Entnahmen oder die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen zu Anfechtung und Regress führen. Zudem wird genau geprüft, ob Gesellschafter…
Begriff nachlesenVerkehrsrecht
Haftungsquote
Eine Haftungsquote beschreibt, in welchem Verhältnis Beteiligte für einen Schaden einzustehen haben. Im Verkehrsrecht können dabei Verschuldensfragen und weitere gesetzliche Haftungsmaßstäbe eine Rolle spielen. Eine polizeiliche Einschätzung oder die eigene…
Begriff nachlesenInsolvenzrecht
Insolvenzantragspflicht
Bei den von § 15a InsO erfassten Rechtsträgern müssen die Verantwortlichen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag stellen. Die gesetzlichen Höchstfristen betragen grundsätzlich drei Wochen bei…
Begriff nachlesenAlle Rechtsbegriffe von A bis Z
DER ERSTE SCHRITT BEGINNT MIT EINEM GESPRÄCH
Was auch ansteht.
Sprechen wir darüber.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Gemeinsam klären wir, wie wir Sie unterstützen können.
Kontakt aufnehmen 0202 69867611
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